Erwägungsgrund 5 32010D0669Die Union sollte daher im Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU den Standpunkt vertreten, der in dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses festgelegt…
Art. 2 Abs. 1 32008D0805BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2008/805/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft im Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EG und im Handels- und Entwicklungsausschuss CARIFORUM-EG wird nach Maßgabe der einschlägigen…
Erwägungsgrund 2 32010D0207BESCHLUSS DES RATES vom 16. November 2009 über den Standpunkt der Gemeinschaft zur Zusammensetzung des im Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehenen Beratenden Ausschusses CARIFORUM-EG, sowie über die Auswahl der Vertreter der auf dem Gebiet der EG-Vertragspartei ansässigen Organisationen (2010/207/EG)
Gemäß Artikel 232 Absatz 2 des Abkommens legt der Gemeinsame Rat CARIFORUM-EG (nachstehend „Gemeinsamer Rat“ genannt) die Zusammensetzung des Beratenden…
Erwägungsgrund 4 32008D0076BESCHLUSS DES RATES vom 21. Januar 2008 über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Kakaorat zur Verlängerung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 (2008/76/EG)
Der Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft im Internationalen Kakaorat ist festzulegen —
Erwägungsgrund 4 32010D0478BESCHLUSS DES RATES vom 26. Juli 2010 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 sowie einer Schlussakte (2010/478/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32012D0164BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (2012/164/EU)
Es ist auch das interne Verfahren zur Bestimmung der Vertretung der Union in Fragen im Zusammenhang mit dem Abkommen festzulegen.