Erwägungsgrund 1 32014D0481
in Erwägung der Ziele nach Artikel 1 des Abkommens und der Verpflichtung zur Überwachung des Abkommens nach dessen Artikel 5 ist es zweckmäßig, die Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses CARIFORUM-EU festzulegen —
in Erwägung der Ziele nach Artikel 1 des Abkommens und der Verpflichtung zur Überwachung des Abkommens nach dessen Artikel 5 ist es zweckmäßig, die Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses CARIFORUM-EU festzulegen —