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Um die technologische Vielfalt zu gewährleisten, sollten im Rahmen der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen acht CCS-Demonstrationsprojekte (darunter mindestens ein und höchstens drei Projekte in jeder Projektkategorie, mindestens drei Projekte der Speicherung in einer ehemaligen Kohlenwasserstofflagerstätte und mindestens drei Projekte der Speicherung in salinen Aquiferen) sowie ein Projekt in jeder der RES-Projektunterkategorien gefördert werden. Bei Verfügbarkeit ausreichender Mittel sollte es möglich sein, weitere Projekte zu finanzieren, wobei auf die Ausgewogenheit von CCS- und RES-Demonstrationsprojekten zu achten ist. Außerdem sollten zur Gewährleistung der geografischen Ausgewogenheit mindestens eines und nicht mehr als drei Projekte in jedem Mitgliedstaat gefördert werden. Dieses Kriterium darf jedoch nicht dazu führen, dass Projekte, die im Hoheitsgebiet mehrerer Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen, gerade deswegen eingeschränkt werden.
Zu finanzieren sind acht Projekte, die unter Anhang I Teil A.I fallen, und ein Projekt in jeder Projektunterkategorie gemäß Anhang I Teil A.II. Wenn die…
Die Auswahl der CCS- und RES-Demonstrationsprojekte für die Finanzierung im Rahmen dieses Beschlusses erfolgt im Wege zweier Aufforderungen zur Einreichung von…
Mit Artikel 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG wird ein Mechanismus zur Finanzierung von kommerziellen Demonstrationsprojekten, die auf eine…
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I FÖRDERKRITERIEN A. PROJEKTKATEGORIEN I. Kategorien der CCS-Demonstrationsprojekte (mit…
Die Finanzierung nach diesem Beschluss sollte Projekten vorbehalten sein, bei denen Technologien zum Einsatz kommen, die gemessen am neuesten Stand der Technik…
Die Mitgliedstaaten prüfen, ob ein Projekt die Förderkriterien nach Artikel 6 erfüllt. Ist dies der Fall und unterstützt der Mitgliedstaat das Projekt, so…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.