Erwägungsgrund 8 32010D0670
In Anbetracht der Erfahrungen der EIB mit Projektauswahl und -finanzierung hat sich die Kommission bemüht, die EIB an der Durchführung dieses Beschlusses zu beteiligen. Die EIB hat zugesagt, auf Wunsch, im Namen und auf Rechnung der Kommission bestimmte Aufgaben bei der Projektauswahl, der Monetarisierung der Zertifikate und der Verwaltung der Einkünfte zu übernehmen. Die genauen Bedingungen der Zusammenarbeit, einschließlich der Vergütung der EIB, sollten in einer Vereinbarung zwischen der Kommission und der EIB geregelt werden, die der Genehmigung durch die Entscheidungsgremien der EIB bedarf. Die EIB sollte für die Durchführung dieser Aufgaben eine Vergütung aus dem Einkommen erhalten, das sie bei der Verwaltung der Einkünfte erwirtschaftet.