Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bis zum Abschluss der Verfahren für ihren Abschluss werden die in Artikel 1 genannten Übereinkünfte und Protokolle ab den folgenden Zeitpunkten vorläufig angewandt: — das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014 und dessen Anhang, am ersten Tag des ersten Monats nach Hinterlegung der letzten entsprechenden Notifikation; — das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über einen norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014, am ersten Tag des ersten Monats nach Hinterlegung der letzten entsprechenden Notifikation; — das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island und dessen Anhang, am ersten Tag des dritten Monats nach Hinterlegung der letzten entsprechenden Notifikation; — das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und dessen Anhang, am ersten Tag des dritten Monats nach Hinterlegung der letzten entsprechenden Notifikation.
Folgende Übereinkünfte und Protokolle werden im Namen der Union genehmigt: — Übereinkommen zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein…
Gemäß dem Beschluss 2010/674/EU des Rates sind folgende Übereinkünfte und Protokolle vorbehaltlich ihres möglichen späteren Abschlusses im Namen der Union…
Ab dem 1. Januar 2009 und bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind, wird das Abkommen gemäß dessen Artikel 2 vorläufig…
Die Übereinkünfte und Protokolle müssen gleichzeitig in Kraft treten. Sie wurden seit dem 1. Mai 2004 aufgrund von Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen…
Ab dem 1. Juli 2009 und bis zum Ende des für seinen Abschluss erforderlichen Verfahrens wird das Abkommen gemäß Artikel 33 Absatz 3 vorläufig angewendet. Die…
Folgende Übereinkünfte und Protokolle sind am 14. Oktober 2003 vorbehaltlich ihres möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss des Rates vom 13. Oktober…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.