Beschluss (EU) 2016/837 des Rates vom 21. April 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island
Die Sonderbestimmungen für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island und Norwegen in die Union, die im Zusatzprotokoll zum jeweiligen Freihandelsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft enthalten sind, sind am 30. April 2014 abgelaufen und sollten gemäß Artikel 1 dieser Protokolle überprüft werden. Die Kommission hat daher ein neues Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen bzw. zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island ausgehandelt.
Erwägungsgrund 3 32016D0837
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