Beschluss des Rates vom 8. November 2010 zur Unterzeichnung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, das auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erzielt wurde (2010/676/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32010D0676
Erwägungsgrund 3 32010D0676Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen