Erwägungsgrund 1 32010D0687
Am 27. November 2008 ermächtigte der Rat die Kommission, mit Georgien Verhandlungen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen und das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (im Folgenden „das Abkommen“) wurde am 19. Oktober 2010 paraphiert.