Erwägungsgrund 4 32010D0740
Die Niederlande haben am 30. Dezember 2009 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF gestellt wegen Entlassungen in acht Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 58 (Verlagswesen) in den zwei aneinandergrenzenden NUTS-II-Regionen, Noord Holland (NL32) und Zuid Holland (NL33), tätig sind, und diesen Antrag bis zum 31. Mai 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 2326459 EUR in Anspruch zu nehmen.