Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/027 NL/Noord Brabant und Zuid Holland, Abteilung 18, Niederlande) (2010/741/EU)
Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern, die infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.
Erwägungsgrund 2 32010D0741
Erwägungsgrund 2 32010D0741Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen