Erwägungsgrund 4 32010D0742
Die Niederlande haben am 30. Dezember 2009 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF gestellt wegen Entlassungen in 2 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der NUTS-II-Region Limburg (NL42) tätig sind, und diesen Antrag bis zum 6. Mai 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 549946 EUR in Anspruch zu nehmen.