Erwägungsgrund 4 32010D0744
Die Niederlande haben am 30. Dezember 2009 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF gestellt wegen Entlassungen in 79 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in den zwei aneinandergrenzenden NUTS-II-Regionen Noord Holland (NL32) und Utrecht (NL31) tätig sind, und diesen Antrag bis zum 6. Mai 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 2266625 EUR in Anspruch zu nehmen.