Art. 2 32011D0313BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 26. Mai 2011 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Februar 2010, 1. März 2010, 1. April 2010, 1. Mai 2010 und 1. Juni 2010 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind (2011/313/EU)
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010D0123BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Februar 2010 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Februar 2009, 1. März 2009, 1. April 2009, 1. Mai 2009 und 1. Juni 2009 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind (2010/123/EU)
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32013D0478BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. September 2013 zur Änderung des Beschlusses 1999/352/EG/EGKS, Euratom zur Errichtung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (2013/478/EU)
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32008D0079BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2007 zur Änderung des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs (2008/79/EG, Euratom)
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des zweiten auf seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union folgenden Monats in Kraft.
Art. 2 32010D0779BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2010 zum Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Anwendung einzelner Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf die Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (2010/779/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32012D0465BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. August 2012 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. August 2010, 1. September 2010, 1. Oktober 2010, 1. November 2010, 1. Dezember 2010, 1. Januar 2011, 1. Februar 2011, 1. März 2011, 1. April 2011, 1. Mai 2011 und 1. Juni 2011 auf die Dienstbezüge der Beamten sowie der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind (2012/465/EU)
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.