Erwägungsgrund 2 32021D0796
Der Beschluss (GASP) 2019/797 gilt bis zum 18. Mai 2021. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 18. Mai 2022 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2019/797 gilt bis zum 18. Mai 2021. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 18. Mai 2022 verlängert werden.