Erwägungsgrund 4 32010D0806
Spanien hat am 9. März 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in 66 Unternehmen gestellt, die in der NACE-23-Abteilung („Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden“) in einer einzelnen NUTS-II-Region, Comunidad Valenciana (ES52) in Spanien, tätig sind, und diesen Antrag bis zum 25. Mai 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Dieser Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 1422850 EUR in Anspruch zu nehmen.