Erwägungsgrund 4 32010D0808
Spanien hat am 22. März 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in 143 Unternehmen gestellt, die in der NACE-2-Abteilung 13 („Herstellung von Textilien“) in einer einzelnen NUTS-II-Region, Comunidad Valenciana (ES52) in Spanien, tätig sind, und diesen Antrag bis zum 17. Juni 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Dieser Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 2059466 EUR in Anspruch zu nehmen.