Erwägungsgrund 4 32010D0809
Slowenien hat am 28. April 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen im Unternehmen Mura gestellt und diesen Antrag am 24. Juni 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Dieser Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 2247940 EUR in Anspruch zu nehmen.