Erwägungsgrund 4 32010D0810
Spanien hat am 6. Mai 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF gestellt wegen Entlassungen in 593 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 47 (Einzelhandel — ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) in der NUTS-II-Region Aragón (ES24) in Spanien tätig sind, und diesen Antrag bis zum 1. Juli 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Dieser Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 1560000 EUR in Anspruch zu nehmen.