Erwägungsgrund 4 32010D0812
Spanien hat am 23. Juli 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in dem Unternehmen Lear gestellt und diesen Antrag am 10. August 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Dieser Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 382200 EUR in Anspruch zu nehmen.