Art. 3 32010D0011BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. Januar 2010 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für von Verbrauchern anzubringende kindergesicherte Feststeller für Fenster und Balkontüren gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10298) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/11/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32010D0767BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2010 zur Änderung des Beschlusses K(2007) 2286 zur Festlegung der EFR-Regeln für das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte Maßnahmen und die damit verbundenen Verfahren zur Bewertung, Auswahl und Gewährung von Finanzhilfen auf der Grundlage des Spezifischen Programms „Ideen“ des Siebten Forschungsrahmenprogramms (2007-2013) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/767/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32010D0376BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Juli 2010 zu den Sicherheitsanforderungen, die gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch Europäische Normen über bestimmte Produkte für die Bettruhe von Kindern zu erfüllen sind (2010/376/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32010D0293Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32011D0479BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Turngeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/479/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32011D0161BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 28. Februar 2011 zur Änderung des Kommissionsbeschlusses K(2008) 4617 über die Regeln für das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte Maßnahmen und die damit verbundenen Verfahren zur Bewertung, Auswahl und Gewährung von Finanzhilfen auf der Grundlage des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) und des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/161/EU, Euratom)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.