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Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich bis spätestens am 31. August einen Bericht über die Durchführung dieses Beschlusses im Vorjahr; dieser Bericht enthält eine Bewertung der Durchführung dieses Beschlusses. In dem Bericht wird der Zusammenhang zwischen den in der Vereinbarung festgelegten politischen Auflagen, der aktuellen Wirtschafts- und Finanzlage Moldaus und dem Beschluss der Kommission über die Auszahlung der einzelnen Tranchen der Finanzhilfe dargelegt.
Spätestens zwei Jahre nach Ablauf des in Artikel 1 Absatz 3 genannten Bereitstellungszeitraums legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Ex-post-Bewertungsbericht vor.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.