Erwägungsgrund 4 32010D0097
Durch die jüngsten politischen Entwicklungen in Simbabwe und die Tatsache, dass bestimmte wichtige Maßnahmen zur Verwirklichung der wesentlichen Elemente des Cotonou-Abkommens immer noch nicht angemessen umgesetzt werden, obwohl sie integraler Bestandteil des von den drei politischen Parteinen vereinbarten Umfassenden Politischen Abkommens sind, werden jedoch die in Artikel 9 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens genannten wesentlichen Elemente verletzt; zudem ist unter den derzeit in Simbabwe herrschenden Bedingungen die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des Rechtsstaatsprinzips nicht gewährleistet.