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Mit dem Beschluss 2009/144/EG wurde die Geltungsdauer der in Artikel 2 des Beschlusses 2002/148/EG aufgeführten Maßnahmen, die mit Artikel 1 des Beschlusses 2003/112/EG bis 20. Februar 2004, mit Artikel 1 des Beschlusses 2004/157/EG bis 20. Februar 2005, mit Artikel 1 des Beschlusses 2005/139/EG bis 20. Februar 2006, mit Artikel 1 des Beschlusses 2006/114/EG bis 20. Februar 2007, mit Artikel 1 des Beschlusses 2007/127/EG bis 20. Februar 2008 und mit Artikel 1 des Beschlusses 2008/158/EG bis 20. Februar 2009 verlängert worden waren, erneut um 12 Monate bis 20. Februar 2010 verlängert.
Mit dem Beschluss 2006/114/EG wurde die Geltungsdauer der in Artikel 2 des Beschlusses 2002/148/EG aufgeführten Maßnahmen, die mit Artikel 1 des Beschlusses…
Mit dem Beschluss 2005/139/EG wurde die Geltungsdauer der in Beschluss 2002/148/EG aufgeführten Maßnahmen, die mit dem Beschluss 2003/112/EG bis zum 20. Februar…
Da Entscheidungen, die gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2001/95/EG erlassen werden, befristete Maßnahmen mit einer Geltungsdauer von höchstens einem Jahr zum…
Der Beschluss 2005/16/EG zur Änderung des Beschlusses 2003/631/EG sieht die Verlängerung der Geltungsdauer dieser Maßnahmen bis zum 30. Juni 2006 vor.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1128/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinsichtlich der…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 932/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinsichtlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.