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Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Dieser Beschluss gilt bis zum 20. Februar 2027 .
Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.
Die in Artikel 5 Absätze 5 und 6 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 5 Absätze 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle zwölf Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft.
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2026 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…
Dieser Beschluss gilt bis zum 13. April 2027 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist,…
Dieser Beschluss gilt bis zum 27. Oktober 2026 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2027. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird…
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2010.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.