Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieser Beschluss gilt bis zum 10. Oktober 2026 . Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.
Die in Artikel 2 Absatz 7, 8 und 9 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 2 Absatz 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle zwölf Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.