Art. 3 32011D0318BESCHLUSS 2011/318/GASP DES RATES vom 31. März 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Rahmenabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Beteiligung der Vereinigten Staaten von Amerika an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Das Abkommen wird ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind .
Art. 4 32009D0483BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderation St. Kitts und Nevis über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/483/EG)
Das Abkommen wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Art. 4 32009D0481BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/481/EG)
Das Abkommen wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Art. 4 32009D0478BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Antigua und Barbuda über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/478/EG)
Das Abkommen wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Art. 4 32009D0479BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/479/EG)
Das Abkommen wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Art. 4 32009D0480BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/480/EG)
Das Abkommen wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.