Erwägungsgrund 4 32014D0331
Für die Umsetzung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) durch die Behörden von Mayotte ab dem Zeitpunkt, zu dem Mayotte ein Gebiet in äußerster Randlage wird, sind ein geeigneter Verwaltungsrahmen, Kontrolltätigkeiten, physische Infrastruktur und der Aufbau angemessener Kapazitäten erforderlich. Dadurch wird auch die Einhaltung der internationalen Berichtspflichten der Union erleichtert.