Erwägungsgrund 4 32011D0153
Die Vertragsparteien haben eine Gemeinsame Erklärung abgegeben, in der sie unter anderem betonen, dass sie alle Anstrengungen unternehmen werden, um sicherzustellen, dass rasch die Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses erlassen werden und in Kraft treten, die zur Ausdehnung der betreffenden Durchführungsbeschlüsse, die durch die Europäischen Kommission zu erlassen sind, auf die EFTA-Staaten erforderlich sind; dies betrifft insbesondere die Durchführungsbeschlüsse nach Maßgabe des Artikels 3e Absatz 3 und des Artikels 3f Absatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG in der Fassung der Richtlinie 2008/101/EG —