Beschluss der Kommission vom 9. März 2011 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von bestimmtem nichtrostendem Stabstahl mit Ursprung in Indien (2011/154/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32011D0154
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