Art. 3 32011D0476BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für stationäre Trainingsgeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/476/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32011D0477BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen, um bestimmten Risiken, die von inneren Abschlüssen, Fensterabdeckungen mit Schnüren und Sicherheitseinrichtungen ausgehen, zu begegnen (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/477/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32011D0479BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Turngeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/479/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32011D0786BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. November 2011 über die Sicherheitsanforderungen an Fahrräder, Kinderfahrräder und Gepäckträger für Fahrräder, die in europäischen Normen gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten sein müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/786/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32012D0413BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19. Juli 2012 zur Aufstellung jährlicher Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien für 2013 (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/413/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32013D0442BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. August 2013 zur Erstellung jährlicher Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien für 2014 (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/442/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.