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Gemäß dem Beschluss 98/392/EG des Rates ist die Union Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, nach dem alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verpflichtet sind, bei der Erhaltung und Bewirtschaftung der biologischen Ressourcen des Meeres zusammenzuarbeiten.
Die Union ist gemäß Beschluss des Rates 98/392/EG Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, das alle Mitglieder…
Die Europäische Union ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, dem zufolge alle Mitglieder der…
Gemäß dem Beschluss 98/414/EG des Rates ist die Union Vertragspartei des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, nach dem alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verpflichtet…
Die Union ist gemäß Beschluss des Rates 98/414/EG Vertragspartei des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, nach dem alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verpflichtet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.