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Gemäß dem Beschluss 98/414/EG des Rates ist die Union Vertragspartei des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und weit wandernden Fischbeständen.
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember…
Gemäß dem Beschluss 98/392/EG des Rates ist die Union Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, nach dem alle…
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des…
Die Europäische Union ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, dem zufolge alle Mitglieder der…
Die Gemeinschaft hat das Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 in Bezug auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.