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Am 16. Dezember 2010 hat die belgische Regierung gemäß Artikel 48 Absatz 6 Unterabsatz 1 EUV einen Vorschlag zur Änderung des Artikels 136 AEUV vorgelegt; dabei soll ein Absatz hinzugefügt werden, nach dem die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, einen — bei unbedingter Notwendigkeit zu aktivierenden — Stabilitätsmechanismus zur Wahrung der Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt einrichten können, und in dem festgehalten wird, dass die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen dieses Mechanismus strengen Auflagen unterliegen wird. Gleichzeitig hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen zu dem künftigen Stabilitätsmechanismus angenommen (Nummern 1 bis 4).
Der Stabilitätsmechanismus stellt das notwendige Instrument für den Umgang mit Risiken für die Finanzstabilität des gesamten Euro-Währungsgebiets, wie sie im…
„(3) Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die…
Um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, den Rahmen der Union für die haushaltspolitische Überwachung einhalten, sollten auf…
Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 28. und 29. Oktober 2010 waren sich die Staats- und Regierungschefs einig, dass die Mitgliedstaaten einen ständigen…
Der Rat sollte die Möglichkeit haben, die gegen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, verhängten Sanktionen auf Empfehlung der Kommission nach einem mit…
Angesichts dieser außergewöhnlichen Situation, die sich der Kontrolle der Mitgliedstaaten entzieht, erscheint es notwendig, unverzüglich einen Unionsmechanismus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.