Art. 2 32011D0201BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2011 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (2011/201/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, die Notifizierung nach Artikel 31 des Abkommens im Namen der Union…
Art. 2 32010D0717BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2010 über die Annahme der Änderungen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik im Namen der Europäischen Union (2010/717/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, die Notifizierung vorzunehmen, die in Artikel XXI Absatz 3 des Abkommens…
Art. 2 32012D0374BESCHLUSS DES RATES vom 14. Mai 2012 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (2012/374/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, die Notifizierung nach Artikel 30 des Abkommens im Namen der Union…
Art. 2 32010D0616BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über die Rechtshilfe in Strafsachen (2010/616/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Union die in Artikel 31 Absatz 1 des Abkommens…
Art. 2 32011D0646BESCHLUSS DES RATES vom 23. Mai 2011 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — der Vereinbarung über den Schutz und die nachhaltige Entwicklung des Prespa-Parks (2011/646/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Notifizierung nach Artikel 18 der Vereinbarung im Namen der…
Art. 2 32012D0305BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2012 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des dazugehörigen Protokolls von 2001 (2012/305/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Union die in Artikel 6 Absatz 1 des Übereinkommens…