Art. 2 32014D0239BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2014/239/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), die Notifikation nach Artikel 23 Absatz 2 des Abkommens im Namen der Union vorzunehmen,…
Art. 2 32011D0118BESCHLUSS DES RATES vom 18. Januar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2011/118/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person, die befugt ist, die Notifizierung nach Artikel 23 Absatz 2 des Abkommens im Namen der Union vorzunehmen, um die…
Art. 2 32013D0297Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), die Notifizierung nach Artikel 2 des Abkommens im Namen der Union vorzunehmen, um der…
Art. 2 32011D0117BESCHLUSS DES RATES vom 18. Januar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung (2011/117/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person, die befugt ist, die Notifizierung nach Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens im Namen der Union vorzunehmen, um die…
Art. 2 32015D2169Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), die Notifikation nach Artikel 15.10 Absatz 2 des Abkommens im Namen der Union…