Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Union wird in dem nach Artikel III der Vereinbarung eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss von der Kommission vertreten, die von Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt wird.
Die Kommission legt nach Konsultation des vom Rat eingesetzten Sonderausschusses den von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zu unter anderem folgenden Angelegenheiten fest:
Annahme zusätzlicher Anhänge zu der Vereinbarung sowie von Anlagen dazu,
Annahme von Änderungen der Anhänge zu der Vereinbarung sowie der Anlagen dazu.
Die Kommission legt nach Konsultation des vom Rat eingesetzten Sonderausschusses den von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt fest,…
Die Kommission legt nach Konsultation des vom Rat eingesetzten Sonderausschusses den von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt,…
Die Kommission legt nach Konsultation des vom Rat eingesetzten Sonderausschusses den von der Union im Gemeinsamen Ausschuss der Parteien zu vertretenden…
Die Kommission legt nach Konsultation des vom Rat eingesetzten Sonderausschusses den von der Union im Gemeinsamen Ausschuss der Parteien zu vertretenden…
Die Union wird in dem nach Artikel III der Vereinbarung eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss von der Kommission vertreten, die von Vertretern der Mitgliedstaaten…
Die Kommission legt den Standpunkt fest, der in dem durch Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss durch die Union zu vertreten ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.