Art. 5 32011D0710BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2011 zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung NAT-I-9406 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union (2011/710/EU)
Die Kommission unterrichtet den Rat regelmäßig über die Durchführung der Vereinbarung.
Art. 6 32013D0036BESCHLUSS DES RATES vom 29. Oktober 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (2013/36/EU)
Die Kommission unterrichtet den Rat regelmäßig über die Durchführung der Vereinbarung.
Art. 11 Abs. 7 32009R0391VERORDNUNG (EG) Nr. 391/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission unterrichtet die Mitgliedstaaten über die Ergebnisse und Folgemaßnahmen ihrer Bewertung.
Art. 12 32009L0015Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat alle zwei Jahre über den Stand der Durchführung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten.
Art. 42 Abs. 1 32009R1221Die Kommission unterrichtet
Art. 4 Abs. 5 32013D0778BESCHLUSS Nr. 778/2013/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. August 2013 über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien
Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Finanzausschuss fortlaufend über die Entwicklung der in den Absätzen 2 und 3…