Art. 29 Abs. 1 32026R0467VERORDNUNG (EU) 2026/467 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2026 zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027
Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat über die Entwicklungen bei der Durchführung dieser Verordnung, einschließlich Artikel 4 Absatz…
Art. 5 Abs. 3 32026R1461VERORDNUNG (EU) 2026/1461 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2026 über die Nichtanwendung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren
Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig und zeitnah über relevante Entwicklungen bei der Anwendung dieser Verordnung.
Erwägungsgrund 27 32020R2092VERORDNUNG (EU, Euratom) 2020/2092 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union
Die Kommission sollte das Europäische Parlament über alle Maßnahmen unterrichten, die gemäß dieser Verordnung vorgeschlagen, angenommen und aufgehoben werden.
Art. 52 Abs. 1 32022R2560VERORDNUNG (EU) 2022/2560 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen jährlichen Bericht über die Anwendung und Durchführung dieser Verordnung vor.
Art. 8 32022R1280VERORDNUNG (EU) 2022/1280 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juli 2022 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung alle sechs Monate über deren Umsetzung, hauptsächlich…