Erwägungsgrund 2 32011D0218
Die Vertreter der Vertragsparteien haben das Abkommen am 3. Juni 2010 in Brüssel unterzeichnet und vorbehaltlich seines späteren Abschlusses für ab dem 1. Januar 2010 vorläufig anwendbar erklärt.
Die Vertreter der Vertragsparteien haben das Abkommen am 3. Juni 2010 in Brüssel unterzeichnet und vorbehaltlich seines späteren Abschlusses für ab dem 1. Januar 2010 vorläufig anwendbar erklärt.