Erwägungsgrund 4 32011D0213BESCHLUSS DES RATES vom 9. März 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (2011/213/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union geschlossen werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0343BESCHLUSS DES RATES vom 9. März 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (2011/343/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union abgeschlossen werden —
Erwägungsgrund 3 32011D0056BESCHLUSS DES RATES vom 26. Juli 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (2011/56/EU)
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 2 32011D0248BESCHLUSS DES RATES vom 12. April 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits zur weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen und zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits (2011/248/EU)
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32010D0676BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2010 zur Unterzeichnung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, das auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erzielt wurde (2010/676/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32013D0002BESCHLUSS DES RATES vom 17. Dezember 2012 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung (2013/2/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden.