Erwägungsgrund 1 32011D0223
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992, das vom Rat mit dem Beschluss 92/580/EWG im Namen der Gemeinschaft geschlossen wurde, galt zunächst bis zum 31. Dezember 1995. Es ist seitdem regelmäßig um jeweils zwei Jahre verlängert worden. Zuletzt wurde es durch Beschluss des Internationalen Zuckerrates vom 28. Mai 2009 verlängert und gilt nun bis 31. Dezember 2011. Eine weitere Verlängerung ist im Interesse der Union. Daher sollte die Kommission, die die Union im Internationalen Zuckerrat vertritt, ermächtigt werden, für eine solche Verlängerung zu stimmen —