Erwägungsgrund 1 32011D0224
Das Getreidehandels-Übereinkommen von 1995, das vom Rat mit dem Beschluss 96/88/EG im Namen der Gemeinschaft geschlossen wurde, ist seitdem regelmäßig um weitere Zeiträume von jeweils zwei Jahren verlängert worden. Zuletzt wurde es durch Beschluss des Internationalen Getreiderates vom 8. Juni 2009 verlängert und gilt nun bis 30. Juni 2011. Eine weitere Verlängerung ist im Interesse der Union. Daher sollte die Kommission, die die Union im Internationalen Getreiderat vertritt, ermächtigt werden, für eine solche Verlängerung zu stimmen —