Erwägungsgrund 4 32011D0233
Die Tschechische Republik hat am 24. März 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen bei dem Unternehmen Unilever ČR spol.s r.o. gestellt und diesen Antrag bis zum 20. September 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 323820 EUR bereitzustellen.