Erwägungsgrund 4 32011D0249
Polen hat am 27. April 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in drei Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 28 (Maschinenbau) in der NUTS-II-Region Podkarpackie (PL32) tätig sind, gestellt und diesen Antrag bis zum 4. August 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 453570 EUR bereitzustellen.