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Am 9. Juni 2010 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Usbekistan über eine Änderung des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits (im Folgenden „das Abkommen“), um sicherzustellen, dass die Grundsätze, die für den Handel mit anderen Waren gelten, förmlich auf den Handel mit Textilprodukten ausgeweitet werden. Diese Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen, und das Protokoll zur Änderung des Abkommens durch Streichung des Artikels 16 und aller Verweise auf diesen Artikel wurde am 1. Juli 2010 paraphiert.
Am 13. März 2006 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Aserbaidschan über eine Änderung des Partnerschafts- und…
Am 13. März 2006 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Kasachstan über eine Änderung des Partnerschafts- und…
Die Unterzeichnung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften…
Am 23. Oktober 2006 ermächtigte der Rat die Kommission im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten, mit der Republik Usbekistan ein Protokoll zum…
Am 27. November 2008 ermächtigte der Rat die Kommission, mit Georgien Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien zur…
Am 11. Juli 2006 ermächtigte der Rat die Kommission, mit der Republik Kroatien Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.