Beschluss des Rates vom 11. April 2011 zur Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2011/256/EU)
Die Kommission führte die Verhandlungen im Rahmen der von Rat angenommenen Verhandlungsrichtlinien.
Erwägungsgrund 2 32011D0256
Erwägungsgrund 2 32011D0256Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen