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Mit der in diesem Beschluss vorgesehenen vorläufigen Anwendung wird der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten im Einklang mit den Verträgen nicht vorgegriffen —
Mit der in diesem Beschluss vorgesehenen vorläufigen Anwendung wird der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten im Einklang…
Die vorläufigen Anwendung von Teil IV des Abkommens lässt die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten gemäß den…
Diese Verordnung lässt die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten gemäß dem AEUV unberührt.
Die Änderung betrifft eine Bestimmung des Dritten Teils des AEUV und führt nicht zu einer Ausdehnung der der Union im Rahmen der Verträge übertragenen…
Bestehende Verpflichtungen, denen die Mitgliedstaaten nach dem Unionsrecht, insbesondere nach der Richtlinie 2006/123/EG, bereits unterliegen, werden durch die…
Unbeschadet der Pflichten der Mitgliedstaaten nach den Verträgen sollte diese Verordnung nicht die Anwendung der bilateralen Übereinkünfte und Vereinbarungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.