Erwägungsgrund 6 32010D0308BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union zu dem Entwurf des Beschlusses 1/2003 und dem Entwurf der Empfehlung 1/2003 des Gemeinsamen Ausschusses gemäß dem Interbus-Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/308/EU)
Die Union muss zu dem Entwurf eines Beschlusses und dem Entwurf einer Empfehlung des Gemeinsamen Ausschusses einen Standpunkt festlegen —
Erwägungsgrund 3 32011D0809BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2011 über den von der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkt über die Verlängerung der WTO-Ausnahmeregelung bezüglich der präferenziellen Handelsregelung für die westlichen Balkanstaaten durch die EU (2011/809/EU)
Daher sollte der von der Union im Allgemeinen Rat der WTO hinsichtlich dieses Antrags zu vertretende Standpunkt festgelegt werden —
Erwägungsgrund 8 32011D0810BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2011 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation betreffend Anträge auf Gewährung und/oder Verlängerung bestimmter WTO-Ausnahmegenehmigungen zu vertreten ist (2011/810/EU)
Daher sollte der von der Union im Allgemeine Rat der WTO zu vertretenden Standpunkt zu diesen Ausnahmegenehmigungen festgelegt werden —
Erwägungsgrund 8 32012D0410BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juli 2012 zur Festlegung des von der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Philippinen auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung für eine Verlängerung der besonderen Behandlung für Reis (2012/410/EU)
Es ist daher zweckmäßig, den von der Union im Allgemeinen Rat der WTO zu vertretenden Standpunkt mit Hinblick auf diesen Antrag auf Ausnahmegenehmigung…
Erwägungsgrund 8 32012D0759BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2012 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Tadschikistan zur WTO zu vertretenden Standpunkts (2012/759/EU)
Daher ist es notwendig, den im Namen der Union im Allgemeinen Rat der WTO bezüglich des Beitritts Tadschikistans zur WTO zu vertretenden Standpunkt festzulegen…
Erwägungsgrund 6 32013D0500BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2013 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation WTO über den Antrag auf Verlängerung der WTO-Ausnahmeregelung zur Gewährung zusätzlicher autonomer Handelspräferenzen seitens der Union für die Republik Moldau (2013/500/EU)
Es ist daher angezeigt, den von der Union im Allgemeinen Rat der WTO hinsichtlich des Antrags zu vertretenden Standpunkt festzulegen —