Erwägungsgrund 1 32011D0029
in der Erwägung, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Teilrubrik 1a und der Rubrik 4 im Zuge der Vermittlung vom 11. November 2010 übereingekommen sind, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um die im Haushaltsplan 2011 veranschlagten Mittel über die Obergrenze der Teilrubrik 1a und der Rubrik 4 hinaus aufzustocken, und zwar um 18 Mio. EUR für das Programm „Lebenslanges Lernen“ unter Teilrubrik 1a, 16 Mio. EUR für das Programm „Wettbewerb und Innovation“ unter Teilrubrik 1a, 71 Mio. EUR. für Palästina unter Rubrik 4 —