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Das Protokoll wird ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung gemäß Artikel 13 des Protokolls bis zur Vollendung der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt .
Gemäß Artikel 13 wird das Protokoll bis zur Vollendung der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig…
Das Protokoll wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Das Protokoll wird ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Das Protokoll wird ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung gemäß Artikel 13 des Protokolls vorläufig angewandt.
Gemäß Artikel 15 wird das Protokoll bis zur Vollendung der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig…
Gemäß Artikel 13 des Protokolls wird es bis zur Vollendung der für den Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.